Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Brülhart Baumschulen AG, Mariahilf 6, 3186 Düdingen
Gültig ab 01.01.2021 bis auf Widerruf

Jeder Käufer anerkennt durch die Erteilung eines Auftrages die nachstehenden Bedingungen als für ihn
rechtlich bindend an. Irrtümer, Druckfehler und Preisänderungen vorbehalten.

Preise und Zahlung

  1. Bei den Preisen handelt es sich um Mindeststückpreise für Pflanzen erster Qualität, gemäss
    Qualitätsbestimmungen des Verbandes Jardin Suisse, ab Baumschule, in Schweizer Franken inklusive oder
    exklusive Mehrwertsteuer. Teuerungszuschläge und Zuschläge, bedingt durch höhere Gewalt, bleiben
    vorbehalten.
  2. Zahlungskonditionen: 30 Tage netto oder Barzahlung
    Ungerechtfertigte Abzüge sowie nicht beglichene Mahnspesen werden Nachbelastet.
  3. Die Kosten für Verpackung (bei Postpaketen) und Transport werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung
    gestellt.
  4. Rabatte an Wiederverkäufer gelten nur bei fristgerechter Bezahlung. Bei Betreibung, Nachlassverträgen
    und Konkursen geht jeder Anspruch auf die gewährten Rabatte verloren.
  5. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5% p.a. berechnet. Mahngebühren werden separat
    verrechnet.
  6. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit dem Kaufpreis Forderungen irgendwelcher Art zu verrechnen.
  7. Zahlungs- und Erfüllungsort ist der Sitz der Brülhart Baumschulen AG
  8. Solitärgehölze werden preislich individuell bewertet. Als solche gelten: Gehölze über den handelsüblichen
    Grössen oder Gehölze, die bei charakteristischem Wuchs eine überdurchschnittliche Breite oder ein
    überdurchschnittliches Volumen aufweisen oder Gehölze mit eigenwilligen, bizarren Wuchsformen. Sie
    werden in einem extra weiten Kulturabstand gezogen und regelmässig verschult.
    Verlangen Pflanzen besondere Aufwendungen für das Ausgraben und die Vorbereitung zum Transport –
    z.B. bei Versand ausserhalb der normalen Pflanzenzeit – so kann ein angemessener Zuschlag in Rechnung
    gestellt werden.
  9. Wiederverkäufer, welche die Privatkundschaft zur Auswahl von Pflanzen und Beratung an uns übergeben,
    haben nur noch Anspruch auf einen minimalen Anteil an Rabatten oder der Beratungsaufwand wird in
    Rechnung gestellt.
  10. Bei Abholung und Auslieferung unserer Pflanzen werden die Lieferscheine branchenüblich nicht
    unterschrieben. Mit der mündlichen und schriftlichen Auftragsbestätigung tritt die Rechtsgültigkeit in
    Kraft.

 

Versand

  1. Der Versand geschieht auf Gefahr des Bestellers.
  2. Die Bestellungen gelangen in der Reihenfolge ihres Eingangs zur Ausführung.
  3. Abzüge für Transportschäden sind nicht gestattet. Transportschäden sind umgehend dem
    Transportunternehmen und der Brülhart Baumschulen AG zu melden.
  4. Auf Abruf bestellte Pflanzen müssen innerhalb einer Pflanzsaison bezogen werden. Falls sie nicht bezogen
    werden, so hat die Brülhart Baumschulen AG das Recht, diese in Rechnung zu stellen.
  5. Die Brülhart Baumschulen AG ist nicht verpflichtet, eine bereits zugesagte Lieferung auszuführen, wenn
    die Pflanzen als Folge höherer Gewalt (Hagelschlag, Feuerbrand, Unwetter, etc.) ganz oder teilweise
    zerstört sind.

 

Garantie

  1. Der Käufer muss die Waren und Pflanzen bei Abholung oder Anlieferung auf ihre Qualität, Vollständigkeit
    und Gesundheit hin überprüfen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens aber 3 Tage nach
    Abholung / Lieferung schriftlich bei der Brülhart Baumschulen AG zu rügen. Allfällige sich aus verzögerter
    Rüge ergebenden Schäden hat der Käufer selbst zu tragen. Folgeschäden welche nach dem Verlassen des
    Areals der Brülhart Baumschulen AG geschehen, werden vom Käufer getragen. Ersatz bei Platzkauf und
    Lieferungen nur bei gegenseitigem nichterkennen des Mangels. Bei einem solchen Fall wird der Pflanzwert
    ausgetauscht. Eventuelle Ausbreitungen von Schadorganismen in Anlagen oder Verkehrsflächen werden
    nicht übernommen.
  2. Garantie für das Anwachsen wird nicht übernommen.
    Ohne Anwachsgarantie:
    Forstpflanzen, Laubgehölze ohne Ballen, Heckenpflanzen ohne Ballen, Alleebäume ohne Ballen, Stauden,
    Bodendecker, Erdbeeren, Himbeeren, Wintergartenpflanzen (inkl. Frostempfindliche Pflanzen),
    Herbstpflanzung von Immergrünen (Prunus laurocerasus + lusitanica in Sorten, Photinia, Viburnum tinus,
    Bambus, Cupressocyparis, Cryptomeria und ähnliche)

 

Ersatz

  1. Bestellte Pflanzen einer bestimmten Sorte können durch ähnliche, gleichwertige Pflanzen ersetzt werden,
    es sei denn, der Besteller verbietet einen Ersatz.
  2. Bestellte Pflanzen einer bestimmten Grösse und Stärke können durch Pflanzen abweichender Grösse und
    Stärke ersetzt werden, es sei denn, der Besteller verbietet einen Ersatz.

 

Risiko:

  1. Das Risiko des Pflanztermins liegt beim Käufer. Die Brülhart Baumschulen AG kann nicht haftbar gemacht
    werden für Pflanzungen während der Vegetationszeit (ab Mai bis September). Bei Pflanzungen von
    Bambus haftet der Käufer für allfällige Rhizomaustriebe. Auch für eine allfällige Unterwanderung der
    Rhizomsperre können wir nicht haftbar gemacht werden.

    Empfohlene Pflanzzeiten für Pflanzen mit Ballen:
    Laubgehölze mit Ballen: 15. Oktober – 30. April
    Koniferen: 10. September – 15. Mai
    Alleebäume mit Ballen: 15. Oktober – 30. April
    (Ohne Liquidambar / Quercus / Liriodendron => ab Mitte November)
    Heckenpflanzen Laub mit Ballen: 15. Oktober – 30. April
    Heckenpflanzen Nadeln mit Ballen: 10. September – 15. Mai

    Empfohlene Pflanzzeit für wurzelnackte Pflanzen:
    Rosen, Obst, Heckenpflanzen: 30. Oktober – 1. April

 

Retouren:

  1. Eine getätigte Bestellung, welche ausgeliefert oder abgeholt wurde, muss vollständig bezogen werden.
    Die Brülhart Baumschulen AG kann nicht verpflichtet werden eventuelle Fehler in Bezug auf Menge oder
    Sortenwahl gutzuschreiben. Der Käufer trägt die volle Verantwortung.
  2. Die Rückgabe bestellter Ware setzt das Einverständnis Brülhart Baumschulen AG voraus. Der Käufer ist im
    Fall eines bewilligten Retoure verpflichtet, 15% des Nettowarenwertes der Retoure zu bezahlen.

 

Schlussbestimmungen

  1. Für Beratungen und Expertisen kann ein angemessenes Honorar berechnet werden.
  2. Gerichtsstand ist Tafers.
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